Die Übergabe und Nachfolge eines Unternehmens ist für alle Beteiligten ein wegweisender Moment. Hier entscheidet sich, ob die geschaffenen Werte eine solide Basis für die geplanten Entwicklungen bilden.
Meine Nachfolgeberatung zielt darauf ab, auch unsichtbare Mechanismen und Strukturen im Übergabeprozess so weit transparent zu machen, dass Hürden besser gemeistert und die Stärken der verschiedenen Akteure für eine erfolgreiche Übergabe einbezogen werden.
Durch die Prozessberatung erkennen Sie klarer, wo Sie im Übergabeprozess stehen, welche Wünsche und Ziele für Sie wichtig sind und wie Sie den Weg zu einer erfolgreichen Übergabe gestalten können. Dabei betrachten wir die „inneren Landkarten“ aller am Prozess beteiligten Personen. Denn nur wenn persönliche Ziele und Anliegen umfassend
geklärt und gesehen werden, können sie konstruktiv in den Prozess eingebracht werden.
Häufig vermischen sich Themen der Beziehungsebene mit steuerlichen und rechtlichen Aspekten oder Vermögensfragen. Die Prozessberatung ordnet all diese Aspekte und führt die Fäden an den entscheidenden Stellen zusammen. Die Befreiung von unsichtbarem emotionalen Balast ermöglicht allen Beteiligten einen klaren, zukunftsorientierten
Blick auf die Nachfolge. Sie erleichtert einerseits das Loslassen als Unternehmer/-in und andererseits
das tatkräftige Anpacken als Nachfolger/-in.
Es liegt auf der Hand, dass für eine gelingende Übergabe auch Kompromisse eingegangen werden müssen. Kompromisse, die gemeinsam erarbeitet wurden und von Fairness und gegenseitigem Verständnis geprägt sind, werden eher
dauerhaft akzeptiert. Sie bilden eine stabile Basis für nachhaltige Prozesse, die beiden Seiten
schrittweise Erleichterungen und wertvolle Entwicklungen bringen.
✔ Kostenloses Erstgespräch
✔ Auftragsklärung
✔ Ermittlung des Status quo
✔ Zielbestimmung mit Meilensteinen
✔ Ermittlung offener Themenfelder
✔ Festlegung der Methodik (Moderation, Coaching etc.) für Klärungsprozesse
✔ Hinzuziehen weiterer Experten wie Steuerberater und Rechtsanwälte
✔ Durchführung der Methoden und Einpflegen der Ergebnisse in den Gesamtprozess
✔ Laufende Evaluierung der Meilensteine und ggf. Anpassung des Prozessleitfadens
✔ Abschluss in Übereinstimmung mit den Zielen
Die Nachfolgeberatung kann sowohl von der übergebenden (Unternehmen/-in) als auch von der übernehmenden Partei (Nachfolger/-in) beauftragt werden. Sowohl eine Beratung nur des/der Auftraggebenden als auch eine gemeinsame, allparteiliche Beratung ist möglich.
Bei gemeinsamer Beratung lege ich Wert darauf, dass in wesentlichen und langfristig bedeutsamen Fragen (z. B. Ermittlung von Unternehmenswerten) jede Seite eine eigene Begutachtung einholt. Die Abstimmung der daraus resultierenden Abweichungen kann dann wieder Teil eines gemeinsamen Nachfolgeprozesses sein.